Vor der Piste 28 herrscht eigentlich ein Bauverbot, um Platz zu lassen für eine allfällige Pistenverlängerung. Trotzdem plant die Eberhard Bau AG just dort einen grossen Ausbau seines Recycling-Zentrums.
Um den Flughafen Zürich etwas zu bauen, ist kompliziert. Nebst den üblichen Auflagen gibt es rund um die Pisten noch ein paar zusätzliche Dinge einzuhalten. So ist etwa die Höhe der Gebäude beschränkt und auch um den Lärmschutz muss man sich Gedanken machen. Besonders heikel für die Planung neuer Bauten ist indes die Fläche direkt vor einer Piste. Vom An- oder Abfluglärm einmal abgesehen, muss man sich hier nämlich auch bewusst sein, dass das Pistensystem nicht in Stein gemeisselt ist. Seit Jahren liebäugeln der Flughafen und die Wirtschaft mit Pistenverlängerungen.
Davon wenig beeindruckt zeigt sich die Eberhard Bau AG. Derzeit liegt in Rümlang ein Bauprojekt auf für einen grossen Ausbau des Baustoffrecycling-Zentrums der Firma. Die bisherigen Anlagen stehen an der Oberglatterstrasse 17 direkt in der Flugschneise – knapp 700 Meter von der Piste 28 entfernt. Über 400000 Tonnen Baustoff produziert das Unternehmen dort, dabei verarbeitet es etwa Bauabfälle wie kiesigen Aushub oder Mischabbruch zu wieder einsetzbaren Baustoffen.
Südlich des bestehenden Recycling-Zentrums plant die Eberhard Bau AG nun, die bisherige «Ebirec» genannte Anlage nicht nur zu erweitern, sondern auch zu modernisieren und an die Bahn anzubinden. Zudem will man auf den Trend des «Urban Mining» setzen. Dabei werden Bauabfälle zu in der Wirtschaft gefragten Rohstoffen umgewandelt. An der Oberglatterstrasse 13 soll dazu ein Gebäude für die Vorbehandlung von Bauabfällen, eine Anlage für die Betonkiesproduktion, ein Produktesilo, ein Rohstofflager, ein Betriebsgebäude sowie eine Anlage für das Be- und Entladen von Zügen entstehen.
Bauen ist möglich, aber nur auf eigenes Risiko
Weil dieses Gebiet aber direkt in der Verlängerung der Piste 28 liegt, gilt eigentlich de facto ein Bauverbot. Der Flughafen hat schon vor Jahren eine Projektierungszone für diese Fläche verfügen lassen. Das bedeutet, dass in diesem Gebiet nicht gebaut werden darf, solange nicht klar, ob eine Pistenverlängerung kommt. Der Flughafen schützt sich damit in rechtlicher Hinsicht. Erstens wird dadurch verhindert, dass später mit Steuergeldern gehaftet wird, wenn im Zuge des Pistenausbaus Gebäude abgerissen werden müssten. Zweitens reserviert sich der Flughafen das Land quasi vor, um später bei Bedarf darauf zurückgreifen zu können.
Als die Eberhard Bau AG deshalb bereits 2010 ein erstes Mal sein Recycling-Zentrum um einen Lagerplatz und eine moderne Mischanlage erweitern wollte, hatte man sich mit der Flughafen Zürich AG darauf geeinigt, dass dieser Ausbau quasi auf eigenes Risiko geschieht. Die damalige Argumentation der Eberhard Bau AG – für eine Stellungnahme war gestern niemand erreichbar – dürfte sich kaum geändert haben: Ein Pistenausbau ist konkret noch immer nicht vorgesehen und könnte mit sämtlichen Vernehmlassungen und rechtlichen Verzögerungen locker 15 Jahre in Anspruch nehmen, bis er konkret umgesetzt würde. Zudem wäre dazu auch eine Abstimmung nötig. Theoretisch könnte die Baufirma die neuen Anlagen also noch während Jahrzehnten nutzen, selbst wenn eine Verlängerung der Piste 28 konkreter würde.
Wie genau die Einigung zwischen der Eberhard AG und dem Flughafen lautet, ist nicht bekannt. Gemäss der Bauausschreibung war die Vereinbarung von 2010 zwei Jahre später sowie im März 2019 nochmals angepasst worden. Wie genau konnte die
Flughafenbetreiberin gestern aber nicht sagen. Man kommentiere den Inhalt von Vereinbarungen nicht öffentlich, so die Medienstelle. 2010 erklärte eine Sprecherin aber, dass ein Bau in der Verbotszone möglich sei, sofern der Eigentümer auf sämtliche spätere Entschädigungen verzichte.
Zürcher Unterländer, Manuel Navarro. 30.04.2019